Mitgliedschaft beim Deutschen Alpenverein Sektion Beckum e. V.

12 Gründe, Mitglied zu werden

Wir möchten die zwölf wichtigsten Gründe nennen, warum es lohnt, Mitglied beim Deutschen Alpenverein Sektion Beckum e. V. zu werden:
  1. Die Möglichkeit für Engagement in dem Verein, der für die Zukunft des Bergsports in intakter Natur und lebenswerter Umwelt einsteht.
  2. Kostenloses Bergsportmagazin “Panorama” des DAV-Hauptverbandes sechsmal im Jahr.
  3. Kostenloses Mitteilungsblatt der Sektion Beckum.
  4. Vergünstigte Übernachtung auf über 2000 Hütten in den Alpen.
  5. Günstiges Bergsteigeressen und Teewasser.
  6. Vergünstigter Zugang zu Alpenvereins-Kletteranlagen. An unserer Kletteranlage in der Phoenix erhalten Sektionsmitglieder ein preiswertes Jahresabo zum Klettern.
  7. Alpenvereinsmitglieder haben Zugang zu den höchsten Sicherheitsstandards durch entsprechende Ausbildung und führende Forschung.
  8. Alpenvereinsmitglieder können sich in ihren Sektionen für alle Spielarten des Bergsports ausbilden lassen.
  9. Entgeltfreier Zugriff auf Führer, Karten, Literatur, Videos und Tourendisks über die Sektionsbücherei und den Mitgliederservice des DAV.
  10. Mehr Informationen über Umwelt und Naturschutz.
  11. Vergünstigte Teilnahme an Sektionsveranstaltungen, eine Gesellschaft von Gleichgesinnten und ein umfangreiches Tourenangebot.
  12. Umfassender Versicherungsschutz für alle Eventualitäten ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Mitglied werden und Vorteile nutzen!

Natürlich kann jeder erst einmal unverbindlich bei einer unserer Sektionsgruppen hineinschnuppern.

Für alle, die neugierig geworden sind und bei uns mitmachen wollen, gibt’s bei uns den beschreibbaren Aufnahmeantrag zum Herunterladen, Ausfüllen und Ausdrucken:

Aufnahmeantrag beschreibbar-P digital, ab 01.2018 (PDF)

Der Aufnahmeantrag sollte dann ausgefüllt und unterschrieben in der Geschäftsstelle abgegeben oder an die Geschäftsstelle geschickt werden.

Weitere Informationen

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist laut unserer Satzung schriftlich oder per E-Mail bis zum 30. September eines Jahres an die Geschäftsstelle zu richten, wenn diese bis zum Jahreswechsel wirksam werden soll. Später eingehende Kündigungen können dann erst zum 31. Dezember des Folgejahres berücksichtigt werden.
Diese Regelung gilt ebenfalls bei einem Sektionswechsel.
Wir bitten um Ihr Verständnis.